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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20 B PKH   

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https://dejure.org/2020,23348
LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20 B PKH (https://dejure.org/2020,23348)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2020 - L 14 AS 530/20 B PKH (https://dejure.org/2020,23348)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - L 14 AS 530/20 B PKH (https://dejure.org/2020,23348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 92 Abs 1 SGG, § 103 SGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussichten - fehlende Klagebegründung - keine Antragsablehnung bei anderweitiger Kenntnis des Gerichts vom Streitgegenstand

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z.B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - und vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - alle juris).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Sie dürfen dabei nicht nur den konkreten Klagevortrag berücksichtigen, sondern müssen den mit der Klage anhängig gemachten Streitgegenstand umfassend prüfen (statt vieler: BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z.B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - und vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - alle juris).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Insoweit verlangt das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich die umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands durch das dazu berufene Gericht (BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Aber es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten nach § 114 ZPO nur eine summarische ist (BSG, Beschlüsse vom 28. September 2018 - B 9 V 22/18 B - und vom 18. April 2016 - B 14 AS 150/15 BH - jeweils juris; Gall, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 73a SGG, Rn. 41).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z.B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - und vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.01.2015 - L 11 R 5040/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH - Erfolgsaussicht - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Bei erstmaliger Prüfung der Erfolgsaussicht auf der Grundlage weiterer Erkenntnisse durch das Beschwerdegericht wären die Kläger um eine erstinstanzliche Prüfung der den Rechtsstreit entscheidenden Kammer des Sozialgerichts gebracht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2015 - L 11 R 5040/14 B -, juris).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Der Rechtschutzsuchende muss wenigstens im Kern deutlich machen, auf welche rechtliche Beanstandung er seine Klage stützt, weil nur so das Gericht die Erfolgsaussichten prüfen kann (BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2014 - L 13 AS 491/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Weshalb ihm eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage anhand einer - ihm zumutbaren (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Mai 2014 - L 13 AS 491/14 B -, juris) - Durchsicht der Verwaltungsakten und in der Annahme, dass der Klage wenigstens das Widerspruchsvorbringen zugrunde gelegt werden kann, nicht möglich war, ergibt sich aus seinem Beschluss nicht.
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20
    Ausreichend ist es, wenn das Gericht das Klagebegehren nach Auslegung (vgl. § 123 SGG) - ggf. unter Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (statt vieler: Bundessozialgericht , Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 160/10 R -, juris, m.w.N.) - ermitteln kann, etwa bei Übersendung der angefochtenen Bescheide (Föllmer, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 92 SGG, Rn. 30; Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/B. Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12.A., § 92 Rn. 8; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2018 - B 9 V 22/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21

    Prozesskostenhilfe - Erledigung der Hauptsache - Bewilligungsreife -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 08. Mai 2020 - L 14 AS 530/20 B PKH -, juris) setzt ein bewilligungsreifer PKH-Antrag - neben der (hier ordnungsgemäß abgegebenen, mit Belegen versehenen) Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) - u.a. die Darstellung des Streitverhältnisses unter Angabe der Beweismittel voraus (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Den zur Beurteilung der Erfolgsaussicht relevanten Sachverhalt können - und ggf. müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 08. Mai 2020 - L 14 AS 530/20 B PKH -, juris) - die Sozialgerichte somit auch der Verwaltungsakte entnehmen, ohne auf eine Stellungnahme des beklagten Sozialleistungsträgers angewiesen zu sein.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2022 - L 3 AS 1216/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Prozesskostenhilfeantrag -

    Weiter hat der Senat in Ausübung seines Ermessens berücksichtigt, dass die Kläger bei erstmaliger Prüfung der Erfolgsaussicht auf der Grundlage des Vorbringens im klägerischen Schriftsatz vom 21.04.2022 durch das Beschwerdegericht um eine erstinstanzliche Prüfung der den Rechtsstreit entscheidenden Kammer des SG Mannheim gebracht würden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2020 - L 14 AS 530/20 B PKH, juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2015 - L 11 R 5040/14 B, juris Rn. 13).

    Denn in Verfahren zur Bewilligung von PKH ist regelmäßig (nur) eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage und keine Beweisaufnahme vorzunehmen, so dass es für eine Zurückverweisung auch nicht darauf ankommen kann, ob eine solche aufwändig wäre (vgl. zum Ganzen: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 13. Auflage 2020, § 73a Rn. 12c und § 176, Rn. 4a; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2020 - L 14 AS 530/20 B PKH, juris Rn. 8; LSG-Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2013 - L 20 AS 1247/12 B PKH, juris Rn. 12).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - Verfahrensmangel -

    Eine fehlende Klagebegründung reicht insoweit noch nicht aus, um die Erfolgsaussichten der Prozessführung zu beurteilen und in der Folge abzulehnen, wenn dem Gericht der Streitgegenstand anderweitig - zB durch einen ausführlichen Widerspruchsbescheid, die Verwaltungsakten und/oder den Klageantrag - hinreichend bekannt ist (vgl. zur PKH LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2020, L 14 AS 530/20 B PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2014, L 13 AS 491/14 B, beide juris).
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